...bekämen die Herren Sanierer derzeit kaum durch, wo doch die Brüsseler Kommission noch immer offen lässt, ob Sanierungsgewinne zu besteuern wären oder nicht, richtig?
"Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen droht Sanierungsmöglichkteiten in Zukunft enorm einschränken, nachdem der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) den so genannten «Sanierungserlass» mit einem am 7. Februar 2017 veröffentlichten Beschluss für nicht mehr anwendbar erklärt hat. Die Hoffnung ruht nunmehr auf der gesetzlichen Neuregelung die derzeit auf eine Freigabe aus Brüssel wartet."
Quelle:
ifsbr.de/sanierungsgewinne-und-sanierungserlass/
Auch nur meine Meinung. Schauen wir mal, was mit der AG passiert. Man weiss es noch nicht, kann es nur erahnen. ;-)