62. Aus den veröffentlichten Ergebnissen der nationalen Untersuchungen geht hervor, dass zusätzlich zu der von den US-Behörden in Volkswagen-Motoren entdeckten Abschalteinrichtung offenbar bei den meisten Dieselfahrzeugen Abschaltstrategien verwendet werden. Untätigkeit seitens der Mitgliedstaaten, wenn es darum geht, von den Herstellern zu verlangen, alle zeitlichen Modulationen emissionsrelevanter Einrichtungen, unnötige thermische Modulationen, die über das für den Schutz der Motoren unbedingt nötige Maß hinausgehen, und andere Abschaltstrategien, die unter anderem zu höheren Emissionen beim Warmstart unter Laborbedingungen führen, zu unterlassen, stellt einen Verstoß gegen EU-Recht dar.