Quelle: ec.europa.eu/germany/sites/germany/files/...en_02_2018web.pdf
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"Die Fristen, um für die einhaltung der grenzwerte für Feinstaub und stickstoffdioxid (no2) zu sorgen, seien seit langem abgelaufen und die Kommission könne jederzeit Klage vor dem europäischen gerichtshof erheben, machte Vella klar. oberste Priorität der eu-Kommission sei es, die europäischen bürger zu schützen, und das kann nicht deutlicher illustriert werden als durch den schutz der luft, die Menschen atmen, sagte er."
Die Mitgliedstaaten haben noch bis zum 9. Februar Zeit, ergänzende Pläne vorzulegen. nur so kann der laufende Prozess des Vertragsverletzungsverfahrens noch beeinflusst werden.
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[Hendricks] machte erneut klar, dass sie eine aufwändigere technische nachrüstung der bestehenden Dieselflotte, etwa durch das harnstoff-säuberungsmittel Adblue, für notwendig hält. Wenn Nachrüstungen technisch möglich seien, dann sei klar, dass die Hersteller das machen müssen und natürlich auch die Kosten dafür zu tragen haben
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[EU Kommissar] Vella sagte, er setze darauf, dass die umweltminister ihren Kollegen in anderen relevanten ressorts wie etwa Finanz- oder Verkehrsministerium deutlich machen würden, dass die Anstrengungen dringend verstärkt werden müssten.
Nachtrag zum Termin am 30.01.2018:
ec.europa.eu/germany/news/20180130-luftqualitaet_de