(1)
Es wird unter dieser Registrierungserklärung eine so unbestimmte Anzahl von Stammaktien registriert, die einen Gesamtanfangspreis haben, der nicht mehr als US $ 50.000.000 übersteigt. Gemäß der Regel 416 (a) des Wertpapiergesetzes von 1933 in der geänderten Fassung (das "Wertpapiergesetz") deckt diese Registrierungserklärung auch eine unbestimmbare Anzahl zusätzlicher Stammaktien ab, die aufgrund von Bedingungen, die zur Vermeidung von Verwässerungen aus der Aktie bestimmt sind, ausgestellt werden können Splits, Dividenden oder ähnliche Ereignisse teilen. Darüber hinaus tragen alle Stammaktien des Registranten Rechte zum Erwerb zusätzlicher Stammaktien gemäß dem Shareholder Rights Plan Agreement zwischen dem Registranten und dem Computerhare Trust Company of Canada. Solche Kaufrechte sind an die Stammaktien gebunden und handeln. Der Wert, der diesen Rechten zuzurechnen ist, spiegelt sich im Marktpreis der Stammaktien wider. Der vorgeschlagene Höchstanlagebetrag pro Wert wird von Zeit zu Zeit vom Registranten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Wertpapiere im Rahmen dieser Registrierungserklärung festgelegt.
(2)
Nur für die Berechnung der Anmeldegebühr gemäß Regel 457 (o) geschätzt. Gemäß der Regel 415 (a) (6) nach dem Wertpapiergesetz enthalten die gemäß dieser Registrierungserklärung registrierten Stammaktien 32.296.418 US-Dollar unverkaufte Stammaktien, die zuvor in der am 14. März 2014 eingereichten Registrierungserklärung des Registranten auf Formular F-3 registriert wurden Wirksam am 28. März 2014 (File Nr. 333-194547) (die "Voranmeldung"). Die vorherige Registrierungserklärung registrierte Stammaktien für einen vorgeschlagenen maximalen Gesamtpreis von $ 50.000.000, von denen $ 32.296.418 der Stammaktien unverkauft bleiben. Im Zusammenhang mit der Einreichung der vorherigen Registrierungserklärung hat der Registrant eine Registrierungsgebühr in Höhe von $ 4.159,78 für solche nicht verkauften Stammaktien bezahlt. In Übereinstimmung mit der Frage 212.24 der Securities and Exchange Commission, Abteilung für Compliance- und Disclosure-Interpretationen der Gesellschaft in Bezug auf Securities Act Rules, ist der Registrant nicht verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr in Bezug auf die $ 32.296.418 der nicht verkauften Stammaktien in dieser Registrierungserklärung enthalten zu zahlen In Abhängigkeit von Regel 415 (a) (6), da diese nicht verkauften Stammaktien (und damit verbundene Gebühren) von der vorherigen Registrierungserklärung zu dieser Registrierungserklärung verschoben werden. Dementsprechend spiegelt die oben genannte "Höhe der Registrierungsgebühr" nur die Anmeldegebühr zu, die auf die in dieser Registrierungserklärung eingetragenen neuen Stammaktien in Höhe von 17.453.582 DM zuzurechnen ist. Gemäß der Regel 415 (a) (6) des Wertpapiergesetzes wird die von dem Registranten gezahlte Anmeldegebühr von $ 4,159,78, die sich auf die in dieser Registrierungserklärung enthaltenen nicht verkauften Stammaktien bezieht, weiterhin auf solche nicht verkauften Stammaktien angewandt.
Der Registrant ändert hiermit diese Registrierungserklärung zu diesem Datum oder zu den Daten, die erforderlich sind, um sein Inkrafttreten zu verzögern, bis der Registrant eine weitere Änderung abgibt, die ausdrücklich erklärt, dass diese Registrierungserklärung danach gemäß § 8 (a) Securities Act oder bis diese Registrierungserklärung zu diesem Zeitpunkt wirksam wird, wie die Securities and Exchange Commission, die gemäß § 8 (a) des Securities Act tätig ist, bestimmen kann.